Unterhalt - Fachanwaltskanzlei Dr. Waladan für Familienrecht und Scheidung
Was bedeutet Unterhalt?
Beim Thema Unterhalt muss man stets unterscheiden zwischen dem Kindesunterhalt und dem Ehegattenunterhalt.
Kindesunterhalt
Kindesunterhalt ist der Unterhalt, den Eltern gegenüber ihren Kindern zu leisten haben und zwar unabhängig davon, ob der jeweilige Elternteil auch das Sorgerecht für das Kind hat. Mehr zum Thema Kindesunterhalt erfahren Sie hier.
Ehegattenunterhalt
Beim Ehegattenunterhalt lässt sich unterscheiden zwischen Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt.
Das Thema Trennungsunterhalt kommt üblicherweise dann auf, wenn Ehegatten sich zwar schon getrennt haben, die Ehe aber noch besteht. Mehr zum Thema Trennungsunterhalt erfahren Sie hier.
Nachehelicher Unterhalt kommt in Betracht, wenn sich ein Ehegatte nach der Scheidung nicht selber versorgen kann. Mehr zum Thema nachehelicher Unterhalt erfahren Sie hier.
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