Cookie Consent by Privacy Policies Generator website Kindesunterhalt - Fachanwaltskanzlei Dr. Waladan für Familienrecht und Scheidung
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Kindesunterhalt

Kindesunterhalt - Fachanwaltskanzlei Dr. Waladan für Familienrecht und Scheidung

 

Wie funktioniert das mit dem Kindesunterhalt?

Immer wieder fragen Mandanten in der Fachanwaltskanzlei Dr. Waladan für Familienrecht und Scheidung danach, wie das mit dem Kindesunterhalt funktioniert.

Dies kommt grundsätzlich dann vor, wenn die Eltern eines minderjährigen Kindes sich getrennt haben oder sogar schon die Scheidung eingereicht haben. Es gibt auch Fälle, in denen die Eltern erst gar nicht miteinander verheiratet waren.

Grundsätzlich gilt beim Thema Kindesunterhalt folgendes: Derjenige Elternteil, der das minderjährige Kind betreut, erfüllt seine Unterhaltspflicht in der Form von Naturalunterhalt, also durch die Erziehung und Pflege des Kindes. Der andere Elternteil bei dem das Kind nicht lebt (in der Praxis häufig der Kindesvater), schuldet dann sog. Barunterhalt. Barunterhalt bedeutet, dass der andere Elternteil Geld bezahlen muss, um seine Unterhaltsplicht zu erfüllen.

Für die Berechnung der Höhe des Kindesunterhalts wird üblicherweise die sog. Düsseldorfer Tabelle (Stand 2022) herangezogen.

Wenn Sie Fragen Rund um das Thema Kindesunterhalt haben, können Sie sich gerne an die Fachanwaltskanzlei Dr. Waladan für Familienrecht und Scheidung in Hamburg wenden. Rufen Sie uns einfach an unter der Nummer 040 1803 6135.

 

 

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