Cookie Consent by Privacy Policies Generator website Nachehelicher Unterhalt - Fachanwaltskanzlei Dr. Waladan für Familienrecht und Scheidung
Anwalt Familienrecht und Scheidung

Nachehelicher Ehegattenunterhalt

Nachehelicher Ehegattenunterhalt - Fachanwaltskanzlei Dr. Waladan für Familienrecht und Scheidung

 

Was hat es mit dem nachehelichen Ehegattenunterhalt auf sich?

Kann ich nachehelichen Unterhalt von meinem Ex-Mann verlangen? Muss ich meiner Ex-Frau tatsächlich nach der Scheidung noch Unterhalt zahlen? Solche Fragen stellen Mandanten der Fachanwaltskanzlei Dr. Waladan für Familienrecht und Scheidung in Hamburg immer wieder. Daher im Folgenden einige Ausführungen zu diesem Thema.

Ein nachehelicher Unterhaltsanspruch soll eigentlich die Ausnahme darstellen. Denn nach einer Scheidung sollen erhebliche Anforderungen an die Eigenverantwortlichkeit der dann geschiedenen Eheleute gestellt werden. Früher war dies noch nicht so, da fielen gelegentlich Sprüche wie "Einmal Chefarztfrau, immer Chefarztfrau". Dies meinte, dass die Ehefrau eines gutverdienenden Mannes auch nach einer Scheidung immer mit üppigen Unterhaltszahlungen rechnen konnte. In den letzten Jahren haben aber Reformen des Unterhaltsrechts die sog. Eigenverantwortlichkeit verstärkt. Ein Ehegatte oder eine Ehegattin ("die Chefarztfrau") soll nicht selbstverständlich annehmen können, nach einer Scheidung auf jeden Fall nachehelichen Unterhalt genießen zu können. Vielmehr sollen die geschiedenen Eheleute sich bemühen einer angemessenen Tätigkeit nachzugehen.

Es wäre aber zu voreilig, davon auszugehen, dass es wegen des Grundsatzes der Eigenverantwortlichkeit nunmehr keinen nachehelichen Unterhalt mehr gebe. In der Praxis gibt es nach wie vor viele Fälle, in denen nachehelicher Unterhalt gezahlt wird.

Nachehelicher Unterhalt kommt in Betracht, wenn sich ein Ehegatte nach der Scheidung nicht selber versorgen kann. Es muss geschaut werden, ob einer der gesetzlich geregelten Unterhaltstatbestände vorliegt.

Wenn Sie noch Fragen Rund um das Thema nachehelicher Ehegattenunterhalt haben sollten, können Sie sich gerne an die Fachanwaltskanzlei Dr. Waladan für Familienrecht und Scheidung in Hamburg wenden. Rufen Sie uns einfach an unter der Nummer 040 18036135.

 

 

Fachanwalt für Familienrecht Hamburg

Anwalt für Scheidung Hamburg

Scheidungsanwalt Hamburg