Cookie Consent by Privacy Policies Generator website Umgangsrecht - Fachanwaltskanzlei Dr. Waladan für Familienrecht und Scheidung Hamburg
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Umgangsrecht

Umgangsrecht - Fachanwaltskanzlei Dr. Waladan für Familienrecht und Scheidung

 

Was ist das Umgangsrecht ?

Immer wieder kommen Mandanten zu uns in die Fachanwaltskanzlei Dr. Waladan für Familienrecht und Scheidung in Hamburg und möchten wissen: Wie genau läuft das mit dem Umgangsrecht? Im Folgenden möchten wir erklären, worum es bei dem Umgangsrecht eigentlich geht.

Nehmen wir an, ein Ehepaar - nennen wir sie einfach Herrn und Frau Müller - möchte sich nach einigen Jahren voneinander trennen und plant die Scheidung. Aus der Ehe sind die gemeinsamen Kinder Tobias und Tina hervorgegangen. Schnell taucht daher die Frage auf: Wo bleiben die Kinder?

Häufig wird das Umgangsrecht mit dem Sorgerecht für die Kinder verwechselt. Da die Kinder während der Ehe von Herrn und Frau Müller geboren worden sind, besteht nämlich ein gemeinsames Sorgerecht von beiden Eltern. Üblicherweise bleibt das gemeinsame Sorgerecht auch nach einer Scheidung bestehen.

Das Umgangsrecht meint im Allgemeinen den Umgang eines minderjährigen Kindes mit seinen Eltern oder - andersherum - das Recht auf Umgang eines Elternteiles mit dem Kind.

Beispielsweise könnte das so aussehen:

Herr und Frau Müller einigen sich darauf, dass Herr Müller aus der gemeinsamen Ehewohnung auszieht. Frau Müller bleibt mit den gemeinsamen Kindern in der Ehewohnung. Damit Herr Müller nun weiterhin Kontakt den gemeinsamen Kindern pflegen und z.B. mit ihnen in den Zoo oder ins Kino gehen kann, teffen Herr und Frau Müller eine Vereinbarung.

Die Vereinbarung kann z.B. so ausgestaltet sein, dass Herr Müller die Kinder jedes zweite Wochenende bei sich in seiner neuen Wohnung von Freitag abends bis Sonntags abends hat. Er holt sie bei Frau Müller ab und bringt sie auch wieder zu ihr zurück.

Wie häufig und wie lange so ein Umgang ausgestaltet sein sollte, hängt immer vom Einzelfall ab. Eine wichtige Rolle spielt dabei z.B. das Alter der gemeinsamen Kinder. Wenn die Kinder noch sehr klein sind, macht es häufig Sinn, dass die Umgangskontakte kürzer dauern, aber dafür häufiger sind.

Bei einer Einigung bezüglich des Umgangs ist es meistens das Beste, wenn die Eheleute diese alleine hinbekommen. Wenn dies aber nicht klappt, kann auch das Jugendamt oder ein Anwalt für Familienrecht helfen.

Ist gar keine Einigung auf ein Umgangsrecht möglich, dann muss im schlimmsten Fall ein Familiengericht eine Entscheidung über das Umgangsrecht treffen.

Wenn Sie Fragen Rund um das Thema Umgangsrecht haben, können Sie sich gerne an die Fachanwaltskanzlei Dr. Waladan für Familienrecht und Scheidung in Hamburg wenden. Rufen Sie uns einfach an unter der Nummer 040 1803 6135.

 

 

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