Cookie Consent by Privacy Policies Generator website Gewaltschutz - Fachanwaltskanzlei Dr. Waladan für Familienrecht und Scheidung
Anwalt Familienrecht und Scheidung

Gewaltschutz

Gewaltschutz - Fachanwaltskanzlei Dr. Waladan für Familienrecht und Scheidung

 

Wie läuft ein Gewaltschutzverfahren ab?

Leider gibt es immer wieder Fälle von häuslicher Gewalt. Die Fachanwaltskanzlei Dr. Waladan für Familienrecht und Scheidung möchte daher im Folgenden über das sog. Gewaltschutzverfahren informieren.

Wenn Sie Opfer von häuslicher Gewalt geworden sind, also z.B. Ihr Ehemann Sie geschlagen haben sollte, dann gibt es Möglichkeiten sich dagegen rechtlich zu wehren.

Es gibt nämlich in Deutschland das sog. Gewaltschutzgesetz, auch "Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen".

Wenn nun z.B. der Ehemann vorsätzlich den Körper, die Gesundheit oder die Freiheit seiner Frau widerrechtlich verletzt haben sollte, kann ein Gericht auch Antrag der verletzten Ehefrau die zur Abwendung weiterer Verletzungen erforderlichen Maßnahmen treffen.

Das bedeutet, das Gericht kann z.B. anordnen, dass der Ehemann es unterlässt die gemeinsame Wohnung zu betreten oder sich in einem bestimmten Umkreis der Wohnung aufzuhalten. Es gibt auch weitere Maßnahmen wie das Verbot an den Ehemann bestimmte Orte aufzusuchen, an denen sich die Ehefrau regelmäßig aufhält.

Verstößt der Ehemann in unserem Beispiel gegen die gerichtliche Anordnung, dann kann die Ehefrau einerseits die Polizei zur Hilfe rufen und andererseits kann das Gericht z.B. eine Geldstrafe von vielen tausend Euro gegen den Ehemann verhängen.

Wenn Sie Fragen Rund um das Thema Gewaltschutzverfahren haben, können Sie sich gerne an die Fachanwaltskanzlei Dr. Waladan für Familienrecht und Scheidung in Hamburg wenden. Rufen Sie uns einfach an unter der Nummer 040 1803 6135.

 

 

Fachanwalt für Familienrecht Hamburg

Anwalt für Scheidung Hamburg

Scheidungsanwalt Hamburg