Cookie Consent by Privacy Policies Generator website Sorgerecht - Fachanwaltskanzlei Dr. Waladan für Familienrecht und Scheidung Hamburg
Anwalt Familienrecht und Scheidung

Sorgerecht

Sorgerecht - Fachanwaltskanzlei Dr. Waladan für Familienrecht und Scheidung

 

Familienrecht – Scheidung, Sorgerecht, Umgang

Rechtsanwältin Dr. Waladan ist Fachanwältin für Familienrecht. Gemeinsam mit ihrem Kollegen in Bürogemeinschaft in Hamburg berät Sie seit vielen Jahren Eheleute in Scheidungsangelegenheiten, in Umgangssachen und zum Sorgerecht. Bereits im Jahre 2011 hat Sie sich in der Hansestadt Hamburg als Rechtsanwältin selbständig gemacht. Die Fachanwaltskanzlei Dr. Waladan in Hamburg-Barmbek hat ihren Schwerpunkt im Familienrecht und im Scheidungsrecht. Wir beraten Sie gerne, wenn Sie Fragen aus dem familienrechtlichen Bereich haben, insbesondere für den Fall, dass Sie sich scheiden lassen wollen und auf der Suche nach einem Scheidungsanwalt sind. Ob nun Scheidung, Sorgerecht, Umgangsrecht oder Gewaltschutzverfahren - wir stehen Ihnen mit anwaltlichem Rat zur Seite.

 

Was ist das Sorgerecht ?

Immer wieder kommen Mandanten zur Fachanwaltskanzlei Dr. Waladan für Familienrecht und Scheidung in Hamburg und möchten wissen, was genau es mit dem Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder auf sich hat. Diese Frage taucht vor allem dann auf, wenn eine Scheidung bevorsteht, und ein Elternteil Angst davor hat, der Andere könnte das alleinige Sorgerecht beantragen und auf diese Weise "die Kinder wegnehmen". Im Folgenden daher einige Ausführungen dazu, was das Sorgerecht im Familienrecht überhaupt bedeutet.

Das Sorgerecht - auch "elterliche Sorge" genannt - ist in den §§ 1626 ff. im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Es ergibt sich aus dem Elternrecht, welches in unserer Verfassung in Art. 6 Abs. 2 S.1 Grundgesetz (GG) verankert ist. Dies zeigt schon, dass es sich beim Sorgerecht um ein sehr wichtiges Recht handelt.

Beim Sorgerecht lässt sich unterscheiden zwischen der Personensorge - also die Sorge für die Person des Kindes - und der Vermögenssorge - also der Sorge um das Vermögen des Kindes.

Das Gesetz sieht nornalerweise das gemeinsame Sorgerecht von Vater und Mutter für das Kind vor. Ist also ein Paar bei der Geburt verheiratet, dann besteht ein gemeinsames Sorgerecht für beide Eltern. Falls die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet sind, dann liegt das Sorgerecht zunächst nur bei der Mutter.

Es besteht aber auch in solch einer Situation für den Vater die Möglichkeit ein gemeinsames Sorgerecht für das Kind zu erlangen. Der Vater des Kindes kann hierfür eine sog. Sorgeerklärung abgeben.

Nur in ganz bestimmten Fällen kann einem Elternteil das Sorgerecht entzogen werden. In manchen Fällen - man spricht von subjektiver Ungeeignetheit eines Sorgerechtsinhabers - kann der andere Elternteil das alleinige Sorgerecht beantragen.

Wenn Sie Fragen Rund um das Thema Sorgerecht haben, können Sie sich gerne an die Fachanwaltskanzlei Dr. Waladan für Familienrecht und Scheidung in Hamburg wenden.