Was hat es mit dem Trennungsunterhalt auf sich?
Immer wieder fragen Mandanten in der Fachanwaltskanzlei Dr. Waladan für Familienrecht und Scheidung danach, was es mit dem Trennungsunterhalt auf sich hat.
Die Frage nach Trennungsunterhalt kommt grundsätzlich dann auf, wenn Ehegatten sich zwar schon getrennt haben (also keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht), die Ehe aber noch besteht. Eine Scheidung hat also beim Trennungsunterhalt bisher nicht stattgefunden. Kriterien, die für den Trennungunterhalt wichtig sind, sind Bedarf, Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit der Eheleute.
Wenn Sie Fragen Rund um das Thema Trennungsunterhalt haben, können Sie sich gerne an die Fachanwaltskanzlei Dr. Waladan für Familienrecht und Scheidung in Hamburg wenden. Rufen Sie uns einfach an unter der Nummer 040 1803 6135.
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