Cookie Consent by Privacy Policies Generator website Lebenspartnerschaft - Fachanwaltskanzlei Dr. Waladan für Familienrecht und Scheidung Hamburg
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Lebenspartnerschaft

Lebenspartnerschaft - Fachanwaltskanzlei Dr. Waladan für Familienrecht und Scheidung Hamburg

 

Was hat es mit einer Lebenspartnerschaf auf sich?

Was bedeutet eine "Lebensparnerschaft"? Mit solch einer Frage kommen gelegentlich Mandanten in die Fachanwaltskanzlei Dr. Waladan für Familienrecht und Scheidung in Hamburg. Nachfolgend finden Sie daher einige Punkte zu diesem Thema.

Seit 2001 gibt es in Deutschland das Gesetz über die Eingetragege Lebenspartnerschaft, kurz Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG). Das Gesetz ermöglicht es zwei Menschen gleichen Geschlechts (also Mann mit Mann oder Frau mit Frau) eine Lebenspartnerschaft einzugehen. Dies entspricht nicht ganz einer Ehe, ist aber so ähnlich.

Daher sind auch die Rechtsfolgen einer Lebenspartnerschaft denen einer Ehe nachgebildet.

Eine Lebensparnerschaft bringt daher z.B. die nachfolgenden Rechte und Pflichten mit sich: Möglichkeit einen gemeinsamen Familiennamen zu tragen, Pflicht zur gemeinsamen Lebensführung und zum gegenseitigen Beistand und Pficht zum lebenspartnerschaftlichen Unterhalt.

Der gesetzliche Güterstand ist grundsätzlich die Zugewinngemeinschaft, es kann aber auch ein Lebenspartnerschaftsvertrag (vergleichbar dem Ehevertrag) geschlossen werden.

Seit dem Jahre 2017 gibt es in Deutschland die sog. "Ehe für Alle" als Alternative zur Lebenspartnerschaft.

Wenn Sie noch Fragen Rund um das Thema Lebenspartnerschaft haben sollten, können Sie sich gerne an die Fachanwaltskanzlei Dr. Waladan für Familienrecht und Scheidung in Hamburg wenden. Rufen Sie uns einfach an unter der Nummer 040 1803 6135.

 

 

 

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