Umgangsrecht für Großeltern auch bei Streitigkeiten?
Kein Umgangsrecht für Großeltern auch bei Streitigkeiten mit der Kindesmutter
Im Folgenden möchte Sie die Fachanwaltskanzlei Dr. Waladan für Familienrecht und Scheidung über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm aus dem August 2023 (Urt. v. 10.08.2023 - 9 UF 76/23) informieren.
Im dem vom Gericht zu entscheidenden Fall ging es um die Frage, ob Großeltern trotz eines zerrütteten Verhältnisses zur Kindesmutter, einen Anspruch auf Umgang mit den (Enkel-)Kindern haben.
Nachdem einer Großmutter der Umgang mit ihren vier kleinen Enkelkindern bereits durch das Familiengericht Lemgo versagt wurde, legte sie sogleich Beschwerde ein. In der Vergangenheit hatte sie zeitweise Umgang mit den Kindern. Durch plötzliche Streitigkeiten mit ihrer Schwiegertochter, wurde ihr dieser jedoch verwehrt.
Zusätzlich kam noch der Umstand hinzu, dass die Kinder durch den plötzlichen Tod ihres Vaters zu Halbwaisen wurden. Die Kindesmutter war der Auffassung, dass der Umgang in Kombination mit der angespannten Situation zwischen ihr und der Großmutter, einen massiven Loyalitätskonflikt bei den Kindern auslösen würde. Weil sie wegen des Todesfalls ohne hin schon erheblich emotional-instabil waren, sollte es durch den Kontakt nicht noch verschlimmert werden.
Grundsätzlich haben Großeltern einen Anspruch auf Umgang mit ihren Enkelkindern. Dies gilt allerdings nur dann, wenn dieser nachweislich dem Kindeswohl zugutekommt und für die Entwicklung der Kinder förderlich ist.
In diesem konkreten Fall führte das Gericht jedoch auf, dass die Kinder sich grundsätzlich in einer emotionalen Ausnahmesituation befinden und es gerade deshalb einem stabilen Umfeld bedarf. Jegliche Unannehmlichkeiten zwischen den Parteien seien der psychischen Situation, und demzufolge auch dem Wohl der Kinder, alles andere als zuträglich.
In Anbetracht aller Umstände entschied das Gericht folglich, dass es den Kindern nicht zuzumuten ist etwaige Diskrepanzen zwischen den Parteien mitzuerleben und somit möglicherweise einen Loyalitätskonflikt zu entfachen - insbesondere aufgrund ihrer momentanen psychischen Verfassung. Schließlich wurde die Beschwerde für unbegründet erklärt.
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