Cookie Consent by Privacy Policies Generator website Familienrecht aktuell: Umgangsrecht für Großeltern auch bei Streitigkeiten? - Fachanwaltskanzlei Dr. Waladan für Familienrecht und Scheidung
Anwalt Familienrecht und Scheidung

Familienrecht aktuell: Umgangsrecht für Großeltern auch bei Streitigkeiten?

Umgangsrecht für Großeltern auch bei Streitigkeiten?

 

Kein Umgangsrecht für Großeltern auch bei Streitigkeiten mit der Kindesmutter

 

Im Folgenden möchte Sie die Fachanwaltskanzlei Dr. Waladan für Familienrecht und Scheidung über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm aus dem August 2023 (Urt. v. 10.08.2023 - 9 UF 76/23) informieren.

 

Im dem vom Gericht zu entscheidenden Fall ging es um die Frage, ob Großeltern trotz eines zerrütteten Verhältnisses zur Kindesmutter, einen Anspruch auf Umgang mit den (Enkel-)Kindern haben.

Nachdem einer Großmutter der Umgang mit ihren vier kleinen Enkelkindern bereits durch das Familiengericht Lemgo versagt wurde, legte sie sogleich Beschwerde ein. In der Vergangenheit hatte sie zeitweise Umgang mit den Kindern. Durch plötzliche Streitigkeiten mit ihrer Schwiegertochter, wurde ihr dieser jedoch verwehrt.

Zusätzlich kam noch der Umstand hinzu, dass die Kinder durch den plötzlichen Tod ihres Vaters zu Halbwaisen wurden. Die Kindesmutter war der Auffassung, dass der Umgang in Kombination mit der angespannten Situation zwischen ihr und der Großmutter, einen massiven Loyalitätskonflikt bei den Kindern auslösen würde. Weil sie wegen des Todesfalls ohne hin schon erheblich emotional-instabil waren, sollte es durch den Kontakt nicht noch verschlimmert werden.

Grundsätzlich haben Großeltern einen Anspruch auf Umgang mit ihren Enkelkindern. Dies gilt allerdings nur dann, wenn dieser nachweislich dem Kindeswohl zugutekommt und für die Entwicklung der Kinder förderlich ist.

In diesem konkreten Fall führte das Gericht jedoch auf, dass die Kinder sich grundsätzlich in einer emotionalen Ausnahmesituation befinden und es gerade deshalb einem stabilen Umfeld bedarf. Jegliche Unannehmlichkeiten zwischen den Parteien seien der psychischen Situation, und demzufolge auch dem Wohl der Kinder, alles andere als zuträglich.

In Anbetracht aller Umstände entschied das Gericht folglich, dass es den Kindern nicht zuzumuten ist etwaige Diskrepanzen zwischen den Parteien mitzuerleben und somit möglicherweise einen Loyalitätskonflikt zu entfachen - insbesondere aufgrund ihrer momentanen psychischen Verfassung. Schließlich wurde die Beschwerde für unbegründet erklärt.

Haben Sie weitere Fragen zu diesem Thema ? Gerne steht Ihnen die Fachanwaltskanzlei Dr. Waladan für Familienrecht und Scheidung bei Ihren Fragen mit Rat und Tat zur Seite!

 

Vereinbaren Sie einen Termin mit uns

Wenn Sie schnell und unkompliziert einen Termin mit uns vereinbaren möchten, dann rufen Sie uns einfach unter der Nummer

040 1803 6135040 18036135

an. Sie erreichen uns von Montags bis Freitags in der Zeit von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Sie erhalten grundsätzlich innerhalb von 24 Stunden eine Rückmeldung von uns mit einem Terminvorschlag für eine Erstberatung.

 

Fachanwalt für Familienrecht Hamburg

Anwalt für Scheidung Hamburg

Scheidungsanwalt Hamburg