Cookie Consent by Privacy Policies Generator website Familienrecht aktuell: Kind und Smartphone - Fachanwaltskanzlei Dr. Waladan für Familienrecht und Scheidung
Anwalt Familienrecht und Scheidung

Familienrecht aktuell: Kind und Smartphone

Familienferichtliche Auflagen zur Mediennutzung

 

Kann ein Gericht einem Kind das Smartphone verbieten?

Scheidung? Anwalt in Hamburg hilft.

 

 

 

Als Anwalt für Familienrecht hört man öfters Eltern die sich über die Smartphonenutzung bereits von Grundschulkindern sorgen.

Im Familienrecht können solche Probleme manchmal rechtliche Fragen aufwerfen. So hatte vor kurzem das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main sich mit der Frage zu befassen, ob ein Familiengericht Eltern eines Kindes bestimmte Auflagen zur Nutzung eines Smartphones und des Internets treffen kann.

Die Eltern des Kindes waren getrennt lebende Eheleute, die sich vor dem Familiengericht über das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ihre gemeinsame Tochter stritten. Im Rahmen einer Kindesanhörung kam dabei heraus, dass das damals 8-jährige Mädchen freien Zugang zum Internet über Geräte der Mutter hatte und über ein eigenes Smartphone verfügte.

Das Familiengericht übertrug das Aufenthaltsbestimmungsrecht der Kindesmutter und gab ihr zugleich auf, "feste Regeln, insbesondere verbindliche Zeiten und Inhalte hinsichtlich der Nutzung von im Haushalt verfügbaren Medien (insbesondere TV, Computer, Spielkonsole, Tablet) für das Kind zu finden" umzusetzen und dem Gericht mitzuteilen. Ferner sollte dem Kind kein eigenes und frei zugängliches Smartphone mehr zur Verfügung gestellt werden. Die Auflage wurde bis zum 12. Geburtstag des Kindes befristet.

Gegen die getroffene Aufenthaltsbestimmung wandte sich zunächst einmal der Kindesvater mit seiner Beschwerde. Der sog. Verfahrensbeistand der Tochter (umgangssprachlich wird ein solcher auch als "Anwalt des Kindes" bezeichnet) und die Kindsmutter schlossen sich der Beschwerde an und begehrten die Aufhebung der zitierten Auflagen zur Mediennutzung.

Das OLG Frankfurt am Main hat daraufhin die erteilten Auflagen aufgehoben.

Nach dem OLG dürften solche Maßnahmen nur getroffen werden, „wenn das körperliche, geistige oder seelische Wohl eines Kindes oder sein Vermögen gefährdet wird“. Dabei müsse positiv festgestellt werden, „dass bei weiterer Entwicklung der vorliegenden Umstände der Eintritt eines Schadensnachteil des Kindes mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten ist, die bloße Möglichkeit des Schadenseintritts rechtfertigt eine eingreifende Maßnahme nicht“. Schließlich sei es nicht Aufgabe des Staates, „die im Interesse des Kindeswohls objektiv beste Art der Sorgerechtsausübung - soweit eine solche überhaupt festgestellt werden kann – sicherzustellen“.

Die Anordnungen des Familiengerichts zur Mediennutzung und der Nutzung eines Smartphones griffen hier gemäß dem OLG unberechtigt in die grundrechtlich geschützten Elternrechte der Kindesmutter ein. Eine konkrete Gefährdung des Kindes durch die Mediennutzung sei nicht festgestellt worden. „Allgemeine Risiken der Nutzung smarter Technologien und Medien durch Minderjährige begründeten nicht per se eine hinreichend konkrete Kindeswohlgefährdung.“

Zusammenfassend stellte das OLG Frankfurt am Main fest: „Allein der Besitz eines Smartphones, Tabletts, Computers oder Fernsehers mit oder ohne Internetzugang rechtfertigt ... nicht die Annahme, dass Eltern durch die Eröffnung eines Zugangs ihr Kind schädigen. Dazu müssen im konkreten Einzelfall Anhaltspunkte hinzutreten, aus denen sich die konkrete Gefahr einer Schädigung ergeben.“

Die Nutzung digitaler Medien müsse nach dem OLG zum Schutz von Minderjährigen gegebenenfalls pädagogisch begleitet werden. Hierbei ergäben sich jedoch individuelle Spielräume, die – solange keine konkrete Kindeswohlgefährdung vorliege – innerhalb der jeweiligen Familien eigenverantwortlich festgelegt werden können. Es gelte insoweit auch für die Familiengerichte der Grundsatz der Subsidiarität staatlichen Eingreifens.

Wenn Sie Fragen rund um das Thema Rechte von Eltern und Kindern haben, können Sie sich gerne an die Fachanwaltskanzlei Dr. Waladan für Familienrecht und Scheidung in Hamburg wenden. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Fachanwaltskanzlei Dr. Waladan für Familienrecht und Scheidung Hamburg

 

 

 

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