Ehe - Fachanwaltskanzlei Dr. Waladan für Familienrecht und Scheidung Hamburg
Was bedeutet Ehe eigentlich genau?
Was nach dem Gesetz unter einer Ehe zu verstehen ist ergibt sich aus § 1553 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Demnach wird eine Ehe von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen. Nach dem Gesetz sind die Ehegatten zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet und tragen füreinander Verantwortung.
Grundsätzlich sollen die Ehegatten einen gemeinsamen Familiennamen - den so genannten Ehenamen - bestimmen.
Im Laufe einer Ehe können viele rechtliche Fragen auftauchen. Zumeist lassen sich angehende Eheleute nicht schon vor der Eheschließung über ihre Rechte und Pflichten beraten. Dabei kann dies sehr sinnvoll sein, wenn man etwa gemeinsame Kinder plant und große Vorhaben, wie eine gemeinsame Immobilie, angehen möchte.
So ist vielen Ehegatten etwa nicht bekannt, dass sie nach § 1363 BGB im Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben, wenn sie nicht durch Ehevertrag etwas anderes vereinbaren. Auch haben viele Menschen noch nichts vom so genannten Versorgungsausgleich gehört.
Eine rechtsgültige Auflösung der Ehe kann durch eine Scheidung oder durch eine Aufhebung der Ehe erfolgen.
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