Cookie Consent by Privacy Policies Generator website Einvernehmliche Scheidung - Fachanwaltskanzlei Dr. Waladan für Familienrecht und Scheidung
Anwalt Familienrecht und Scheidung

Einvernehmliche Scheidung

Einvernehmliche Scheidung – Was ist das?

 

Möglichst harmonisch auseinander gehen

Immer wieder kommen Mandanten zu der Fachanwaltskanzlei Dr. Waladan für Familienrecht und Scheidung Hamburg und möchten wissen: Wie sieht es aus mit einer einvernehmlichen Scheidung? Was bedeutet das?

 

 

Einvernehmliche Scheidung? Anwalt in Hamburg-Barmbek hilft.

Es muss nicht immer einen Rosenkrieg geben, wenn sich zwei Menschen voneinander trennen und sich schließlich scheiden lassen wollen! In vielen Fällen ist eine einvernehmliche Scheidung sehr wünschenswert. Gerade wenn die Eheleute Kinder haben, sollte allen Beteiligten daran gelegen sein, die Lage nicht schwieriger als unbedingt nötig zu machen.

 

Eine einvernehmliche Scheidung meint, dass Sie und Ihr Ehepartner nicht unnötig um jeden möglichen Punkt bei der Scheidung streiten, sondern im Guten auseinander gehen wollen. Wenn Sie sich schon im Vorfeld darüber einigen können, z.B. bei wem die Kinder bleiben und wie das Umgangsrecht (Umgangsrecht) geregelt wird oder auch wer welche Hausratsgegenstände erhält, dann können Sie einiges an Zeit und Nerven sparen. Wenn auch keine Unterhaltsansprüche streitig sind, dann sind bei Ihnen die Voraussetzungen für eine einvernehmliche Scheidung optimal!

 



Eine einvernehmliche Scheidung hat viele Vorteile. Zum einen kann man sich meistens auch nach einer Scheidung noch „ins Gesicht schauen“. Außerdem kann man erheblich an Kosten sparen. Wenn man sich z.B. über den Hausrat geeinigt hat, ohne dass das Gericht in Anspruch genommen werden musste, dann spart man sich diesbezüglich Anwalts- und Gerichtsgebühren. Denn die Angelegenheit Hausrat erhöht dann nicht unnötig den sog. Gegenstandswert.

 

Mitunter genügt auch ein einzelner Anwalt. Zwar können sich die Eheleute den Anwalt nicht „teilen“. Denn der Anwalt darf immer nur einen von beiden vertreten. Aber wenn einer der beiden Eheleute von einem Anwalt vertreten ist, kann dieser den Scheidungsantrag beim Familiengericht einreichen. Der andere Ehepartner kann dann im Scheidungstermin diesem Scheidungsantrag zustimmen. Hierfür müsste dieser Ehegatte dann nicht extra von einem Anwalt vertreten sein.

 

Als Rechtsanwalt kann man daher seinen Mandanten in vielen Fällen klar zu einer einvernehmlichen Scheidung raten!

 

Wenn Sie eine einvernehmliche Scheidung wünschen, können wir Sie gerne zu diesem Thema beraten. Die Fachanwaltskanzlei Dr. Waladan für Familienrecht und Scheidung hilft Ihnen sehr gerne bei Ihrer einvernehmlichen Scheidung! Vereinbaren Sie schnell und unkompliziert einen Termin. Rufen Sie uns einfach an!

 

 

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Wenn Sie schnell und unkompliziert einen Termin mit uns vereinbaren möchten, dann rufen Sie uns einfach unter der Nummer

040 1803 6135040 18036135

an. Sie erreichen uns von Montags bis Freitags in der Zeit von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Sie erhalten grundsätzlich innerhalb von 24 Stunden eine Rückmeldung von uns mit einem Terminvorschlag für eine Erstberatung.

 

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